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AGB Stand: 01/2024

I. Allgemeines

  1. Die AGB gelten für alle dem Fotografen, Markus Ackermann FOTOGRAFIE I KONZEPT, erteilten und durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Hinweise zu besonderen Bereichen sind aufgeführt.
  2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Fotografen durch den Auftraggeber, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung. "Bilder" im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Negative, gedruckte oder belichtete Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern und Fotoalben, digitale Bilder in Onlinegalerien oder auf sonstigen Datenträgern, etc.).

  3. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.

  4. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials - analog oder digital - betreffen, sind innerhalb von zwei Wochen nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.

II. Urheberrecht/ Nutzungsrecht

  1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Bildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
  2. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern die Nutzungsrechte - Vorschaubilder bleiben hiervon unberührt - für den gewerblichen oder Privatgebrauch. Das Recht der Nutzung, Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird in einer gesonderten Vereinbarung eingeräumt. Bildurheberrechte werden nicht übertragen. Eine kommerzielle Nutzung muss ausdrücklich im Vertrag aufgeführt werden.
  3. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen.
  4. Bei der Verwertung der Bilder kann der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Bildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.

III. Vergütung/ Eigentumsvorbehalt

  1. Für die Herstellung der Bilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale ohne Ausweis von Umsatzsteuer berechnet, da Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG. Anfallende Nebenkosten – (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen, wenn diese gewünscht und vertraglich festgehalten sind.
  2. Reisekosten für den gesamten Hin-und Rückweg werden mittels Routenplaner bzw. Reisekostenrechner berechnet und sind im Angebot /der Rechnung inkludiert.
  3. Fällige Rechnungen sind nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug unter Einhaltung einer 30-tägigen Zahlungsfrist zu zahlen.
  4. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreisig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
  5. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die Bilder Eigentum des Fotografen. Somit werden bis zur vollständigen Bezahlung keine Nutzungsrecht an den Erwerbers/die Erwerberin übertragen.
  6. Gutscheine und Rabatte jeglicher Form sind nicht übertragbar, auszahlbar oder kombinierbar.
  7. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Bilder gegeben, sind bezüglich der Bildauffassung hinsichtlich des vom Fotografen ausgeübten künstlerisch-technischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie Reklamationen und/oder Mängelrügen ausgeschlossen.
  8. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene und vertraglich vereinbarte Arbeiten.
  9. Vorschaubilder in der zur Verfügung gestellten Cloud und/oder vorab zur Ansicht zugesendete Dateien dienen ausschließlich der Vorauswahl des Vertragspartners und dürfen nicht von Ihm, in welcher Form auch immer, veröffentlicht werden.
  10. Vorschaubilder, die ohne Zustimmung des Fotografen veröffentlicht werden, können dem Auftraggeber nachträglich in Rechnung gestellt werden.

IV. Haftung

  1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.
  2. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit .
  3. Der Fotograf verwahrt die Negative /Dateien sorgfältig und erstellt Sicherungskopien. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Negative/Dateien nach fünf Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.
  4. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Die Zusendung und Rücksendung von Bildern, Büchern und sonstigen fotografischen Arbeiten erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.

V. Leistungsstörung/ Ausfallhonorar

  1. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend.
  2. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz.
  3. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadensersatzansprüche geltend machen
  4. Bei Stornierung des Auftrages, 36 Stunden vor Auftragsbeginn, sind 100% des vereinbarten Honorars bzw. der vereinbarte Stundensatz mit Faktor 5 zu vergüten
  5. Bei Stornierung des Auftrages, 72 Stunden vor Auftragsbeginn, sind 50 % des vereinbarten Honorars bzw. der vereinbarte Stundensatz mit Faktor 2 zu vergüten.
  6. Liefertermine für Bilder sind verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotografen bestätigt und vertraglich vereinbart worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

VI. Datenschutz

  1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

VII. Bildbearbeitung

  1. Die Bearbeitung von Bildern des Fotografen - einschließlich Instagram Filter (und ähnliche Anwendungen) bzw. Effekte - und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, ist nicht gestattet. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschätzten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen und nur mit Kennzeichnung gestattet. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des §8UrhG.
  2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Bilder des Fotografen digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name des Fotografen mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird. Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, den Fotograf mit der elektronischen Bearbeitung fremder Bilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.
  3. Es werden keine unbearbeiteten Bilddateien (Rohdaten bzw. JPG) herausgegeben.

VIII. Überlassenes Bildmaterial (digital/ analog)

  1. Die AGB gelten für jegliches dem Auftraggeber Überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital Übermitteltes unbearbeitetes Bildmaterial.
  2. Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke laut § 2 Abs.1 Ziff. 5 Urheberrechtsgesetz handelt.
  3. Der Auftraggeber hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu internen Zwecken der Sichtung, Auswahl und Überlegung der technischen Verarbeitung weitergeben.

IX. Schlussbestimmung

  1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Fotografen.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch bei Lieferungen und Veröffentlichungen im Ausland.
  3. Für alle nicht in diesen AGB geregelten Punkte, tritt die gesetzliche Regelung in Kraft.
  4. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  5. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
©2024 Markus Ackermann | Architektur- und Corporatefotografie Koblenz
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